Kanzlei Violetta Koslowski 
deutsch-polnische Rechtsberatung

Gebühren

Die Gebührenabrechnung erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Für bedürftige Rechtsuchende besteht die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die notwendigen Formulare können Sie hier herunterladen.



 






Selbstverständlich liegen diese Formulare auch in der Kanzlei aus, so dass wir Ihnen bei Rückfragen behilflich sein können.