Die Gebührenabrechnung erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Für bedürftige Rechtsuchende besteht die Möglichkeit Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Die notwendigen Formulare können Sie hier herunterladen.
Selbstverständlich liegen diese Formulare auch in der Kanzlei aus, so dass wir Ihnen bei Rückfragen behilflich sein können.